ÜBER DIE RECHTSANWALTSGEBÜHREN
Welche Kosten entstehen durch unsere Beauftragung?
Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsverütungsgesetz (RVG) ab.
Je nach der Tätigkeit des Anwalts fallen dabei eine oder mehrere Gebühren an. Die Höhe der einzelnen Gebühren richten sich dabei nach dem Gegenstandswert.
Ein Erstberatungsgespräch ist entgegen landläufiger Meinung nicht kostenlos, die Gebühr dafür hält sich aber für den Verbraucher im überschaubaren Rahmen. Die Höchstgebühr liegt bei 226,10 € (inkl. MwSt).
In bestimmten Fällen vereinbaren wir auch gerne ein Pauschalhonorar.
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich hat der Mandant, als Auftraggeber, die entstandenen Kosten selbst zu tragen.
In vielen Fällen ist aber eine Kostenübernahme durch Dritte möglich.
Diese kann beispielsweise durch eine Rechtsschutzversicherung oder im Bedarfsfall über Prozesskostenhilfe durch die Staatskasse erfolgen.
Im Falle eines erfolgreichen Prozessausgangs steht dem Obsiegenden grundsätzlich gegenüber dem Unterlegenen ein Anspruch auf Kostenerstattung, somit auch hinsichtlich unserer Gebühren, zu.
Auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls können meist der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder falls sich der Gegner in Verzug befindet diesem die Kosten unserer Beauftragung aufgebürdet werden.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir informieren Sie gerne über die einzelnen Möglichkeiten